Familienhaftpflicht kostenlos anfragen

Familienhaftpflicht

Sichern sie sich und ihre Familienangehörigen gegen die Risiken des Alltags und die finanziellen Folgen richtig ab.

Achtung Unfallgefahr

Familienhaftpflichtversicherung

Jeder kennt diese Situation: Man hat einen schlechten Tag und verursacht aus Unachtsamkeit ein Missgeschick, bei dem Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Das kann ein Fahrradunfall sein oder die teure Vase des Nachbarn, die man versehentlich umstößt. Sichern sie sich und ihre Familie gegen die finanziellen Folgen ab!text

Schon mit weniger als 3 € im Monat abgesichert

Die Kosten, die innerhalb weniger Sekunden entstehen, können dabei schnell mehrere Hunderttausend Euro betragen. Vergleicht man die offenen Beträge, die bei einem Schadensfall entstehen, mit den geringen Versicherungsbeiträgen einer Haftpflicht, wird umso deutlicher, wie sinnvoll es ist, eine selbige abzuschließen.

  • eine Familienversicherung PHV ist jährlich ab 54,50 € möglich, rechnerisch monatlich = 4,76 € - ohne Selbstbehalt
  • eine Familienversicherung PHV ist jährlich ab 29,99 € möglich, rechnerisch monatlich =2,62 € - mit 500 € Selbstbehalt pro Schaden

Der Schutz lässt sich dabei individuell an die Bedürfnisse der Familie anpassen – eine Beratung ist sinnvoll, will man nicht für unnötige Leistungen bezahlen.

Soll der Versicherungsschutz nicht nur für einen Single gelten, sondern für einen Haushalt mit mehreren Personen und eventuell auch Kindern, kann eine Familienhapftlichversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet sämtlichen Mitgliedern der Hausgemeinschaft einen leistungsstarken Versicherungsschutz.

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Absicherung auch im Haushalt

  • Ein Unfall ist schnell passiert: fix dem Nachbarn helfen und in seiner Wohnung mit anpacken.
  • Man nutzt was sich im Umkreis findet, um die Aufgabe zu lösen. Gerne abenteuerliche Konstruktionen, um Höhe zu gewinnen.
  • Es wackelt, es fällt und schon ist ein Tisch, die Vase kaputt oder gar etwas aus dem Fenster gefallen.
Versicherungsmakler Tino Müller

Ihr Ansprechpartner: Tino Müller

Ich bin freier Versicherungsmakler für Personenversicherungen und Unternehmensversicherungen! Das bedeutet, das ich Zugang zu den Angeboten verschiedenster Versicherer habe. So kann ich nach ihren Angaben das für sie beste Bedingungswerk und das beste Preis-Leistungsverhältnis zusammen stellen. Ich bin nicht an ein Versichrungsunternehmen gebunden und muss bestimmte Produkte anbieten.

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Fragen und Antworten zur Familienhaftpflichtversichrung

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz einer Familienhaftpflichtversicherung umfasst in den meisten Fällen folgende Personen und Familienangehörige:

  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Lebensgefährten, wenn unter derselben Anschrift gemeldet und beide ledig sind
  • eheliche sowie Stief-, Adoptiv-, Enkel-, Pflegekinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben
  • volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder, die sich in Ausbildung befinden (z.B. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, akademische Ausbildung, etc.)
  • Adoptiv-, Pflege-, Schwieger-, Großeltern und Geschwister, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Hausgemeinschaft leben
  • Minderjährige Kinder, die nur vorübergehend im Haushalt des Versicherten leben (z.B. Austauschschüler oder Au-Pairs), wobei der Versicherungsschutz maximal für ein Jahr gilt
Was ist versichert?

Wie bei einer Privaten Haftpflichtversicherung üblich, sind sämtliche Schäden abgesichert, die der versicherte Personenkreis anderen Personen im privaten Rahmen zufügt und für die man nach Grundlage der gesetzlichen Haftpflicht Schadensersatz leisten muss. Da in der Familienhaftpflichtversicherung auch die eigenen Kinder mitversichert sind, gilt ein besoderer Anspruch. So ist die Familie auch für bestimmte Fälle versichert, die beispielsweise bei der Kinderbetreuung auftreten oder bei Schadenersatzleistungen, die gegenüber minderjährigen Kindern verlangt werden können.
Ein besonders wichtiger Einschluss beim Versicherungsschutz für die Familie sind die folgenden Fälle:

  • Verletzung der Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern
  • Gerichtlich bestellte Betreuung von Angehörigen
  • Schutz gegenüber Haushaltshilfen (z.B. Haftpflichtansprüche aufgrund von Diskriminierung)
  • Schutz für Haushaltshilfen im Rahmen der beruflichen Beschäftigung (bei Schäden gegen dritte Personen)
  • Beaufsichtigung anderer minderjähriger Kinder, die nicht zum Haushalt gehören

Darüber hinaus sind über die private Haftpflichtversicherung auch Schäden mitversichert, die an ärztlich verordneten Hilfsmitteln, wie beispielsweise Blutdruckmessgeräten, verursacht werden. n. In einigen Fällen werden diese nur vorübergehend von der Krankenkasse oder vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Geht ein Gerät während der Inanspruchnahme kaputt, springt die Haftpflichtversicherung ein.

Was ist nicht versichert?

In den Versicherungstarifen gibt es gewisse Ausnahmen, bei denen es zu keiner Versicherungsleistung kommt und eine entsprechende Entschädigung abgelehnt wird. Zum Einen gehören dazu Leistungen, die von den versicherten Haushaltsmitgliedern untereinander gefordert werden. Möchte die Mutter beispielsweise einen entstandenen Schaden vom Vater erstattet bekommen, ist dies über die Privathaftpflicht nicht möglich.

Werden von einer Haushaltshilfe aufgrund eines Personenschadens Haftpflichtansprüche gestellt, ist dies kein Fall für die Familienhaftpflichtversicherung. Für Arbeitsunfälle und andere Schäden gibt es gesonderte Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherungen.

Weitere Fälle, in denen die Privathaftversicherung für Familien nicht einspringt, treten ein, wenn:

  • der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt selbst aufsichtspflichtig war
  • die Schuld beim Aufsichtspflichtigen liegt
  • die Leistung aus einer anderen Versicherung gefordert werden kann (z.B. Hausratversicherung)
Spezialfall: Minderjährige Kinder
Hat ein Kind das 7. Lebensjahr noch nicht überschritten, gilt es als deliktunfähig. Das bedeutet, dass es per Gesetz für einen Schaden weder haftbar noch verantwortlich gemacht werden kann. Die Eltern müssen für entstandene Schäden nicht finanziell aufkommen. Die Familienhaftpflichtversicherung kann allerdings auf Wunsch der Eltern für eine Entschädigung bezahlen. Kommt es beispielsweise zu einem Schaden innerhalb des Freundeskreises, ist man oft versucht, diesen aus Gefälligkeit zu begleichen.

Zusatzdeckungen der Haftpflichtversicherung

Privathaftpflicht upgraden

Upgrades für die Privathaftpflicht

Sowohl Singles als auch Familien können ihren Versicherungsschutz durch Zusatzdeckungen erweitern. Dies ist durchaus sinnvoll, wenn man bestmöglich abgesichert sein möchte. Solche Zusatzdeckungen können sein:

zahlungsunfähige Schadenverursacher

Ausfalldeckung

Die Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und dessen Familie ab, die sie gegen Dritte, zahlungsunfähige Schadenverursacher haben, z.B. wegen fehlender Haftpflichtversicherung auf der Seite des Schädigers.

unentgeltliche Hilfsleistung

Gefälligkeitsschäden

Fügt eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung (z.B. Umzugshilfe) einen Schaden zu, so besteht von gesetzlicher Seite kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schadenverursacher. Diese Schadenart kann als Mehrleistung zusätzlich zur Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Verlust von Schlüsseln

Schlüsselschäden

Der Verlust von fremden privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln ist nur versichert, wenn der Anbieter diesen Zusatz anbietet und er vom Versicherungsnehmer abgeschlossen wird. Die Höhe der Erstattung ist in der Regel begrenzt.

 
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